Regelungen für die GFS (gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung) in Kl. 7-10 (G8) bzw. Kl. 7-11 (G9) und in der Jahrgangsstufe, gültig ab SJ 26/27
Im Folgenden sind die Grundlagen für die Erstellung und Bewertung von GFS festgelegt. Sie basieren auf den rechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und wurden durch Konferenzbeschlüsse am FLG konkretisiert. Neben den Regelungen im allgemeinen Bereich gelten zusätzlich in einigen Fächern besondere Vorgaben.
-
Die GFS dient der Stärkung der Eigeninitiative, Selbständigkeit und Kreativität der Schüler/innen und ist daher selbständig zu erarbeiten.
-
Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit / Klausur.
-
Jede/r Schüler/in der Klassenstufe 7–10 (G8) bzw. Kl.7-11 (G9) muss in jedem Schuljahr eine GFS in einem Fach der eigenen Wahl halten. Die Anmeldung einer zusätzlichen GFS in einem weiteren Fach muss vor den Pfingstferien angemeldet werden.
-
Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen halten die 3 vorgeschriebenen GFS innerhalb der ersten drei Halbjahre in 3 verschiedenen Fächern. Die Anmeldung einer vierten GFS in einem weiteren Fach ist bis zu Beginn von Halbjahr 4 möglich und kann auch noch in Halbjahr 4 gehalten werden.
-
Die Anmeldung muss in den ersten 6 Wochen nach Schuljahresbeginn erfolgen; danach weist die Klassenlehrkraft / die Oberstufenkoordinatoren ein Fach zu.
-
Dieselbe GFS darf nicht zweimal gehalten werden, auch nicht bei Wiederholung eines Schuljahres.
- Schüler/innen sind selbst verantwortlich für Termin, Absprachen und Durchführung. Krankmeldungen müssen frühzeitig, spätestens am Morgen des vereinbarten Termins durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin der Lehrkraft mitgeteilt werden. Unentschuldigtes Fehlen kann zur Bewertung „ungenügend (6,0)“ führen.
- Bei Referaten gilt: Handouts müssen rechtzeitig kopiert werden. Bei anderen Formen der GFS gilt: Die Materialien werden in Absprache mit der Lehrkraft selbstständig vorbereitet. Ausstattung und Medienkompatibilität sind rechtzeitig vom Schüler/ der Schülerin zu prüfen. Präsentationen müssen in bearbeitbarer Version und als pdf mitgebracht werden. (Auf einen Cloud Zugriff darf sich nicht verlassen werden).
(2) Regelungen zur Selbstständigkeit und Angabe verwendeter Hilfsmittel:
Alle verwendeten Quellen werden dokumentiert und diese Dokumentation wird der Lehrkraft zur Verfügung gestellt. Für die inhaltliche Richtigkeit und die Überprüfung der genannten Sekundärliteratur bei der Verwendung von KI ist der Schüler bzw. die Schülerin verantwortlich. Insgesamt gilt:
-
Quellenangaben erfolgen nach einheitlichen Zitierrichtlinien. Dabei wird zwischen inhaltsbezogenen Quellen und Bildquellen unterschieden.
- Digitale Quellen, d.h. Internetseiten, müssen mit dem letzten Aufrufdatum versehen werden: https://www.XXX.de[zuletzt aufgerufen 03.08.2026]
- KI-Tools müssen genauso wie andere Hilfsmittel und Quellen wie folgt angegeben werden. Zitierregeln bzgl. KI:
-
-
KI-Tools müssen angegeben werden, wenn Inhalte (Text, Bilder, Daten etc.) mit dem Tool erstellt, gegliedert, ausgewertet, übersetzt, visualisiert oder paraphrasiert in die eigene Arbeit eingebaut wurden.
- Die Angabe des Tools erfolgt entweder direkt an der Stelle (z.B. beim generierten Bild z.B. (Open AI, 2025)) oder im Quellenverzeichnis Open AI. (2025). ChatGPT5.2 (Version 13. Januar). https://chatgpt.com/
-
Digitale Tools, wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrektoren, Online-Wörterbücher, etc., müssen nicht zitiert werden.
-
- Eine reflektierte Angabe von KI in tabellarischer Form kann von der Lehrkraft eingefordert werden Beispiel 1 zur Dokumentation und Reflexion des KI Einsatzes.
-
Jede GFS enthält die verbindliche schriftliche Erklärung mit Unterschrift: „Hiermit versichere ich, dass ich die GFS zum Thema … selbständig und ohne andere als die angegeben Quellen angefertigt habe.
-
Plagiate bzw. nicht aufgeführte Quellen und Hilfsmittel können zur Bewertung „ungenügend (6,0)“ führen.
-
Biologie / Chemie: Gliederung eine Woche vorher; frühzeitige Vorbereitung bei Experimenten.
-
Erdkunde: Raumbezug (wenn thematisch notwendig); Handout verpflichtend.
- Französisch: Handout verpflichtend.
-
Latein: Vorbesprechung mit Handout und Übersetzung.
-
Musik: Gliederung eine Woche vorher.
- NwT: Anmeldung beim Fachlehrer, Gliederung 2 Wochen vorher, ggf. Experimente.
-
Mathematik: Vorbesprechung (inkl. Gliederung) 2 Wochen vorher; Handout; Nachbesprechung.
-
Physik: Gliederung 2 Wochen vorher; Experimente vorschlagen; Handout; Nachbesprechung.
- Religion: Handout verpflichtend.
-
Russisch: Gliederung (deutsch) + fremdsprachlicher Teil 1 Woche vorher.
-
Sport: Nur für sehr gute Sportler; Unterrichtsentwurf schriftlich; Handout nach Absprache.
Themen und Formen werden von der Lehrkraft benannt. Vorschläge von Schüler/innen sind möglich. Endgültige Festlegung in einem gemeinsamen Gespräch. Lehrkraft achtet auf didaktische Einbindung.
-
Biologie / Chemie: Gefahrstoffverordnung beachten; Experimente nur im Beisein der Lehrkraft.
-
Englisch: In Kl. 9/10 problemorientierte Fragestellung (Transferleistung).
-
Musik: Themen auch außerhalb des Lehrplans möglich.
-
Sport: Ergänzungen zum Unterricht (Technik, Taktik, Sportarten).
-
Präsentation, Referat, Projekt (auch experimentell)
-
Schriftliche Hausarbeit (mit verbindlichen Besprechungsterminen während der Erstellung und einem Kolloquium nach Abgabe)
- Mündliche Prüfung
- Lernen durch Lehren (LdL)
- Teilnahme an Wettbewerben
-
Organisation und Durchführung einer Exkursion.
Fachspezifische Hinweise, d.h. mögliche Formen
- Bildende Kunst: Projektarbeit (praktisch, Mappe, dokumentiert). Keine schriftlichen Hausarbeiten.
-
Englisch: GFS vollständig auf Englisch.
-
Ethik: Präsentation oder mündliche Prüfung.
-
Französisch: Mündliche Leistung verpflichtend (z.B.Rollenspiel, Diskussion, Theater).
-
Latein: Übersetzung + Sachteil; ggf. Ausflug mit Führung.
-
Mathematik: Ab Klasse 10 Hausarbeit möglich (mit Kolloquium).
-
Musik: Instrumentaler Vortrag mit inhaltlicher Verknüpfung.
-
Physik: Experimente durchführen, Protokoll, Ergebnisse vorstellen.
-
Russisch: Hausarbeit immer mit fremdsprachlichem Kolloquium.
-
Sport: Nur praktische Leistung; Theorie max. 15 %.
- Bei Präsentationen/Referaten:
- Kl. 7: 10–20 Minuten
- Kl. 8: 15-20 Minuten
-
Kl. 9–10 (G8) Kl. 9-11 (G9): 20–30 Minuten
-
Bei Projekten / Lernen durch Lehren: Siehe fachspezifische Regelungen
- Hausarbeiten:
- Kl. 7–8: 3–5 Seiten
-
Kl. 9–10 (G8) Kl. 9-11 (G9): 5–7 Seiten
-
Biologie / Chemie: Abweichungen nach Absprache.
-
Deutsch: LdL i.d.R. 45 min.
-
Französisch: Umfang je nach Lernjahr (10–20 Min., teils 100% Fremdsprache).
- Latein: 7./8. Kl.: 20 Min.; 9./10. Kl.: 25–30 Min. + Kolloquium.
-
Mathematik: Zeit für Vortragsdauer + Übungsaufgaben.
- Russisch: 50 % in der Fremdsprache.
-
Sport: Mindestens 30 Minuten (davon 25 Min. Praxis).
(6) Grundsätzliches zur Bewertung
-
Wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an.
-
Diese individuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind dann wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS, also nicht das im häuslichen Bereich erstellte Produkt. [Q: „Verordnung des Kultusministeriums zur Anpassung schulrechtlicher Bestimmungen“ vom 4. Februar 2025)
- Einhaltung der Rahmenbedingungen
-
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei getroffenen Absprachen
- Klare und logische Gliederung
- Sprachkompetenz: Ausdruck, Fachsprache
- Qualität der Materialien, Handout
-
Funktionale und ansprechende Visualisierung (Bilder, Folien, PPT)
-
Präsentationskompetenz (freies und gut verständliches Sprechen, Blickkontakt, Einbeziehung des Publikums)
-
Fachspezifischer Inhalt, Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit, fachliche Tiefe
-
Im Reflexionsgespräch: Sachkompetenz, (Hintergrundwissen), Beurteilungskompetenz sowie Reflexionskompetenz (bzgl. des Inhalts und des eigenen Arbeitsprozesses)
Fachspezifische Bewertungskriterien
- Kunst: Visualisierung, Fachsprache, Kreativität.
- Biologie / Chemie: Sicheres Experimentieren.
- Englisch: Sprachrichtigkeit, Aussprache, Niveau.
-
Französisch: Redefluss, Aussprache, Wortschatz, Ausdruck.
-
Latein: Reflexionsfähigkeit, Interaktion, Richtigkeit der Übersetzung.
-
Mathematik: Exaktheit, Dichte, Kreativität, Antworten auf Nachfragen.
- Musik: Hörbeispiele, Instrumenteneinsatz.
-
Physik: Exaktheit, Kreativität, Experimente, Modelle.
- Russisch: Sprachrichtigkeit, Aussprache, Niveau.
- Sport: Intensität, Organisation, Auftreten, Übungsauswahl.