Wir verstehen Schule als Bildungsort und Ort der Begegnung. Deswegen wollen wir ein
ungestörtes, lebendiges Miteinander und persönliche Gespräche fördern. Nach diesen
Grundsätzen haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte die folgenden
Regelungen gemeinsam erarbeitet.
Handynutzungsregelung
Die Nutzung von Handys und die vergleichbare Nutzung von Wearables (Smart Watches,
Smart Glasses, etc.) ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht
erlaubt.
Das Handy ist in einem komplett geräuschlosen Zustand und in einer Tasche oder einem
Kleidungsstück verstaut zu verwahren. Bei Toilettengängen während des Unterrichts
muss das Handy im Unterrichtsraum verbleiben.
Ausnahmen
- Eine Handynutzung im Park ist gestattet, nicht aber in der 1. und 2. großen Pause.
- Schülerinnen und Schüler dürfen mit Einverständnis ihrer Lehrkräfte das Handy zu
unterrichtlichen Zwecken benutzen. - In dringenden Fällen ist es den Schülerinnen und Schülern aller Stufen erlaubt, ein
Handy nach Absprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat zu benutzen. Für eine
kurze Nutzung dürfen auch die dafür vorgesehenen Handypoints aufgesucht werden. - Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11 dürfen ihr Handy in den dafür
vorgesehenen Räumen nutzen. - Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11 dürfen ohne Nachfrage nach Ende
des Unterrichts und noch vor Verlassen des Raumes auf den digitalen Stundenplan
schauen. In den Klassenstufen 5-10 informieren Lehrkräfte auf Nachfrage am Ende
ihrer Stunde über Änderungen und Räume.
Bei Verstößen gegen die Handynutzungsregelung behält sich die Schulleitung ein
zeitweises Einbehalten des Handys und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vor.
Die Lehrkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie sind angehalten, das Handy,
soweit möglich, nur in den für das Kollegium vorgesehenen Räumen zu verwenden.
Die Einführung der neuen Handynutzungsregelung wird von flankierenden Maßnahmen
begleitet, die das Miteinander der Schülerinnen und Schüler fördern sollen.
