GFS Richtlinien

Regelungen für die GFS (gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung) in Kl. 7-10 (G8) bzw. Kl. 7-11 (G9) und in der Jahrgangsstufe, gültig ab SJ 26/27

Im Folgenden sind die Grundlagen für die Erstellung und Bewertung von GFS festgelegt. Sie basieren auf den rechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und wurden durch Konferenzbeschlüsse am FLG konkretisiert. Neben den Regelungen im allgemeinen Bereich gelten zusätzlich in einigen Fächern besondere Vorgaben.

(1) Rahmenbedingungen

(2) Regelungen zur Selbstständigkeit und Angabe verwendeter Hilfsmittel:

Alle verwendeten Quellen werden dokumentiert und diese Dokumentation wird der Lehrkraft zur Verfügung gestellt. Für die inhaltliche Richtigkeit und die Überprüfung der genannten Sekundärliteratur bei der Verwendung von KI ist der Schüler bzw. die Schülerin verantwortlich. Insgesamt gilt:

    1. KI-Tools müssen angegeben werden, wenn Inhalte (Text, Bilder, Daten etc.) mit dem Tool erstellt, gegliedert, ausgewertet, übersetzt, visualisiert oder paraphrasiert in die eigene Arbeit eingebaut wurden.

    2. Die Angabe des Tools erfolgt entweder direkt an der Stelle (z.B. beim generierten Bild z.B. (Open AI, 2025)) oder im Quellenverzeichnis Open AI. (2025). ChatGPT5.2 (Version 13. Januar). https://chatgpt.com/
    3. Digitale Tools, wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrektoren, Online-Wörterbücher, etc., müssen nicht zitiert werden.

Fachspezifische Ergänzungen

(3) Themenfindung

Themen und Formen werden von der Lehrkraft benannt. Vorschläge von Schüler/innen sind möglich. Endgültige Festlegung in einem gemeinsamen Gespräch. Lehrkraft achtet auf didaktische Einbindung.

Fachspezifische Hinweise

(4) Mögliche Formen einer GFS

Fachspezifische Hinweise, d.h. mögliche Formen

(5) Umfang

Fachspezifische Abweichungen

(6) Grundsätzliches zur Bewertung

Weitere Bewertungskriterien

Fachspezifische Bewertungskriterien