Hausordnung

geändert am 20.05.2022

1. Der Schulbereich

1.1 Der engere Schulbereich (das „Schulgelände“) umfasst alle Gebäude einschließlich„Gartenbauamt“, die beiden Höfe, den Schulgarten und die Sporthalle. Der weitere Schulbereich (der„erweiterte Pausenbereich“) schließt den in Abb. 1 gekennzeichneten Teil des Parks mit ein.

1.2 Öffnungszeiten an Schultagen – alle Eingänge: 7.00 bis 18.00 Uhr – Haupt- und Seitentor Fanny-Leicht-Straße, sowie Gebäudeeingang Mittelbau für VHS Mo, Mi, Do: 7.00 bis 21.00 Uhr
Die Fluchttüren im 1. Stock des Westbaus dürfen nur im Notfall benützt werden.

1.3 Abstellplätze für Zweiräder Fahrräder werden nur an folgenden Standorten untergebracht:

Das Abstellen am Zaun der Fanny-Leicht-Straße ist nicht zulässig. Für Mofas, Mopeds und Motorräderstehen auf dem Schulgelände die Stellplätze bei der Sporthalle zur Verfügung. Autos dürfen nicht im Eingangsbereich Ost geparkt werden.

1.4 Autoparkplätze für Angehörige und Besucher/-innen des Fanny-Leicht-Gymnasiums befinden sichan der Rückseite des Parks in der Haeberlinstraße.

2. Verhalten im Schulbereich allgemein

2.1 Im Schulbereich darf niemand durch sein Verhalten sich oder andere gefährden oder belästigen.Gefährliche oder störende Spiele, z. B. Schneeballwerfen, müssen unterlassen werden. Während der Unterrichtsstunden darf in den Höfen nicht gespielt werden, da sonst der Unterricht in den angrenzenden Zimmern gestört wird. Die Schülerinnen und Schüler kleiden sich der Schulsituation entsprechend angemessen. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur außerhalb des Unterrichts gestattet. Ausnahmen sind nur ausweltanschaulichen Gründen möglich. Rauchen ist auf dem weiteren Schulgelände (d.h. auch im Park) verboten. Diese Regelung wird von den Schulgremien jährlich neu beschlossen. Bei Veranstaltungen innerhalb des Fanny-Leicht-Gymnasiums, an denen Schüler/-innen teilnehmen, gilt Alkoholverbot. Ausnahmen können nach Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.

2.5 Einrichtungsgegenstände, Gebäude und Gartenanlagen müssen pfleglich behandelt werden. Geräte, Versuchsanordnungen, Chemikalien u. ä. dürfen nicht ohne Erlaubnis des Lehrers/der Lehrerin angefasst werden. Für mutwillig angerichtete Schäden muss gehaftet werden.

2.6 Papier und andere Abfälle gehören in den Papierkorb, Glasscherben in die Mülltonne. Fürzusätzliche Sauberkeit sorgt der „Ordnungsdienst“ der Klassen 5 bis 10.

2.7 Von der Schule entliehene Bücher und Taschenrechner u. a. müssen sorgfältig behandelt werden. Beschädigte oder verlorene Leihgaben müssen ersetzt werden.

2.8 Fundsachen werden beim Hausmeister (Zi. 219) abgegeben. Sie werden im Glasschrank im Untergeschoss des Westbaus sichtbar ausgelegt.

2.9 Der Gebrauch von Handys ist im Schulgebäude für alle Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 10 grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Handys sind vor Betreten des Gebäudes auszuschalten. Auch die Benutzung von Musikträgern und Unterhaltungselektronik ist im Schulgebäude nicht gestattet. Alle diese Geräte samt Zubehör müssen so verstaut werden, dass sie nicht sichtbar sind. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das Gerät eingezogen und kann nur von einem Erziehungsberechtigten im Rektorat wieder abgeholt werden. Für die Jahrgänge J1 und J2 ist es erlaubt, mobile digitale Endgeräte (z.B. Handy, Tablet, Smartwatch,…) im Schulhaus zu Recherchezwecken zu nutzen. Ausdrücklich untersagt ist das Telefonieren, Ton- und Bildaufnahmen sowie das Fotografieren.Während des Unterrichts gilt wie bisher in allen Klassenstufen: Eine Nutzung ist nur nach Aufforderung durch bzw. Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt (Nutzung als Unterrichtsmittel, Dokumentation,…). Wird ein Schüler / eine Schülerin während einer Klassen- oder Prüfungsarbeit mit einem Handy o.ä.Gerät (z. B. Organizer) angetroffen, gilt dies als Täuschungsversuch, der dazu führen kann, dass die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet wird.

3. Verhalten vor, während und nach der Unterrichtszeit

3.1 Die Unterrichtszeit dauert in der Regel von 7.45 bis 13.00 Uhr und von 13.55 bis 17.15 Uhr (siehe Übersicht in der Anlage).

3.2 Schüler/-innen und Lehrer/-innen müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Für Schüler/-innen ist das gesamte Schulgebäude in der Regel ab 7.30 Uhr zugänglich, vorher ist der Aufenthalt nur in der Großen und Kleinen Pausenhalle erlaubt.

3.3 Die Klassen- und Fachräume werden vom Lehrer/von der Lehrerin zu Beginn der 1. Stunde aufgeschlossen.

3.4 Während der Unterrichtszeit, also auch in Hohlstunden, darf der Schulbereich nicht verlassenwerden (dies gilt nicht für Schüler/-innen der Klassenstufe 11 (J1) und 12 (J2). Aufenthaltsräume sind die Galerie und die beiden Hallen. Ab Klassenstufe 11 (J1) und 12 (J2) kann auch die Sitzecke im 2.Stock des Hauptgebäudes als Ruhezone genutzt werden. In den Hallen, der Galerie vor 222 und Cafeteria ist auch der Aufenthalt über Mittag möglich. Der Raum 231 ist in unterrichtsfreien Zeiten als Stillarbeitsraum für die Jahrgangsstufen nutzbar.

3.5 Es ist nicht gestattet, während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen.

3.6 Der eingeteilte Ordnungsdienst wischt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel feucht und zieht sie ab, er räumt die Mediengeräte auf und säubert den Raum von groben Verschmutzungen. Vor den großen Pausen und in der Mittagspause schließt die Lehrkraft den Raum ab.

3.7 Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/-innen in der Regel den engeren Schulbereich. Der Ordnungsdienst ist dafür verantwortlich, dass in den Klassenzimmern die Lichter gelöscht, die Fenstergeschlossen, die Jalousien hochgekurbelt und Putzgeräte ggf. komplettiert werden. Das Aufstuhlen erfolgt nach Plan. Die Lehrkraft verlässt das Zimmer als letzte und schließt ab.

3.8 Alarm wegen eines Brandes wird durch einen Dauerton der Schulklingel gegeben. Ertönt er, so verlassen die Schüler/-innen – soweit möglich klassenweise mit ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin – das Gebäude und begeben sich zu den Sammelplätzen. Fluchtwege und Sammelplätze sind aus den aushängenden Stockwerksplänen ersichtlich. Sind die Fluchtwege nicht benützbar, bleiben die Schüler/-innen in ihren Klassenzimmern. Andere Notsituationen werden durch eine Tonfolge kurz-lang-kurz-lang-……. bekannt gegeben. Die Klassen bleiben in ihren Räumen und befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.

3.9 Wer in einem Klassenzimmer Nachhilfeunterricht erteilen will, braucht eine schriftliche Genehmigung der Schulleitung.

4. Pausenordnung

4.1 Während der 5-Minuten-Pausen werden die Zimmer gelüftet. Nach dem Läuten zur neuen Stundehalten sich die Schüler/-innen im Zimmer auf. Trifft ein Lehrer/eine Lehrerin nicht rechtzeitig ein, so erkundigt sich der Klassensprecher/die Klassensprecherin spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn auf dem Rektorat.
4.2 Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler/-innen möglichst in die Höfe und in den Park. In den Zimmern, Gängen (einschließlich Galerie vor Raum 222), Treppenhäusern usw. darf sich niemand aufhalten. Die Klassenzimmer werden vom Lehrer/von der Lehrerin, der/die das Zimmer als letzte/r verlässt, nach Erledigung des Ordnungsdienstes abgeschlossen. Wer in den Großen Pausen das Klassenzimmer wechseln muss, legt die Mappe und Garderobe vor dem neuen Raum ab. Wenn Schnee liegt, ist der Schulinnenhof mit rotem Band gesperrt, es kann nur der überdachte Bereich betreten werden. Nottür (im Mittelbau) ist mit Band gesperrt, aber nicht verriegelt.
4.3 Während der großen Pausen dürfen sich nur volljährige Schüler/-innnen außerhalb desSchulbereichs aufhalten.
4.4 Mit dem ersten Läuten in den großen Pausen gehen die Schüler/-innen zu ihrem Klassenzimmer,das vom Lehrer/von der Lehrerin zu Beginn der Stunde aufgeschlossen wird. 4.1 Satz 3 giltentsprechend.
4.5 Das Sekretariat ist für Schüler/-innen erst ab 9.15 Uhr geöffnet.

5. Regelungen für Sportstätten

5.1 Sportstätten des FLG sind die Sporthallen A + B, Gymnastikhalle (514), Sporthalle/Sportanlagebeim Schulzentrum Krehlstraße (911 – 913) und Schwimmbad Vaihingen, jeweils mit ihren Umkleideräumen und sanitären Einrichtungen. Alle Sportstätten müssen besonders pfleglich behandelt werden. Die Räume dürfen in der Regel nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin benutzt und ausschließlich mit Turnschuhen betreten werden. Sie gelten als Fachräume und sind demgemäß verschlossen zu halten. (Für einzelne Sportstätten gelten zusätzliche Sonderregelungen.) Die Bühne in der Gymnastikhalle darf während des Sportunterrichts nicht betreten werden.
5.2 Sportgeräte werden in den Geräteräumen der Sport- und Gymnastikhalle verwahrt. Sie dürfen in der Regel nicht ohne Aufsicht benutzt werden und müssen jeweils sachgerecht aufgeräumt werden.
5.3 Wertsachen aller Art und Geld sollen nicht in den Sportunterricht mitgebracht werden. Werden doch Uhren o. ä. mitgebracht, so steht dafür ein Behälter bereit, in dem die Dinge abgelegt werden und aus dem sie nach dem Sportunterricht wieder entnommen werden können. Der Lehrer/Die Lehrerin kann den Behälter im Sportlehrerzimmer abstellen. Die Schule haftet nicht für ihr Abhandenkommen. Auch die freiwillige Garderobenversicherung kommt nicht dafür auf.