Vereinbarung zur Leistungsbewertung

Vereinbarungen zur Leistungsbewertung
Fach/Fachgruppe
Moderne Fremdsprachen E, F2, F3, Ru
Klasse/Stufe
Kl. 5–10 (G8) bzw. 11 (G9) und Jahrgangsstufe 1+2
Schriftliche Leistungsbewertung Kriterien zur Beurteilung
  • 4 KA pro Jahr bzw. 3 KA pro Jahr bei drei Wochenstunden; zusätzlich werden in Klasse 5–10/11 regelmäßig Tests geschrieben, die zusammen wie eine KA gewichtet werden.
  • Für Klausuren in J1/J2 vgl. NGVO §6.
  • Werden in J1/J2 zusätzlich Tests geschrieben, so werden diese höchstens wie eine halbe Klausur gewichtet.
  • GFS (siehe Präambel).
  • In den modernen Fremdsprachen wird die GFS in der Fremdsprache gehalten und muss einen mündlichen Präsentationsteil enthalten.
  • In Französisch und Russisch kann die GFS im 1. und 2. Lernjahr Teile enthalten, die in der Muttersprache gehalten werden.
  • In Englisch in Klasse 10 wird eine Hörverstehensklassenarbeit verpflichtend vor Abgabe der endgültigen Kurswahl für die Oberstufe durchgeführt.
Verteilt auf die vier Klassenarbeiten eines Schuljahrs müssen alle im Bildungsplan geforderten (schriftlich überprüfbaren) Kompetenzen in einem angemessenen Umfang abgeprüft werden:
  • Leseverstehen
  • Hörverstehen
  • Textproduktion
  • Sprachmittlung
  • Grammatikalische und lexikalische Kompetenz
Dabei muss in jeder KA eine Aufgabe zur Textproduktion enthalten sein, die nach folgenden Kriterien beurteilt wird:
  • Sprachliche Richtigkeit
  • Ausdrucksvermögen
  • Differenziertheit und Vielfältigkeit des Wortschatzes
  • Inhaltliche Richtigkeit und Differenziertheit
  • Kreativität der Eigenleistung
Mündliche Leistungsbewertung: Kriterien zur Beurteilung:
Eindrucksnoten werden i. d. R. mit der KA und in jedem Fall auf Nachfrage der Schüler/innen/Eltern bekannt gegeben.
  • Mündliche Abfrage
  • Kurzreferate
  • Vorlesen
  • Französisch: Lesewettbewerb Kl. 6
  • Im Fach Englisch in Klasse 10 wird eine Kommunikationsprüfung verpflichtend vor Abgabe der endgültigen Kurswahl für die Oberstufe durchgeführt.
  • Qualität der Mitarbeit im Unterricht
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sprachliche Richtigkeit
  • Ausdrucksvermögen
  • Aussprache
  • Inhaltliche Relevanz
  • Kreativität und Eigenständigkeit der Beiträge
Bewertung sonstiger erbrachter Leistungen Kriterien zur Beurteilung
  • Gruppenarbeiten
  • Projektarbeiten
  • Lesetagebuch u. Ä.
  • Inhaltliche Qualität
  • Ideenreichtum
  • Sprachliche Richtigkeit
  • Ggf. Gestaltung / Titelblatt / Inhaltsverzeichnis /
  • Darstellung / Vollständigkeit
Weitere Vereinbarungen der Fachschaften:
Notengewichtung:
Schriftliche (s) und mündliche (m) Noten werden zu gleichen Teilen gewichtet.
Eine praktische (p) Note kann bis max. 10 % eingerechnet werden, d. h.: m : 50, s : 50, oder s : 45, m : 45, p : 10.