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Vereinbarungen zur Leistungsbewertung
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Fach/Fachgruppe
Moderne Fremdsprachen E, F2, F3, Ru
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Klasse/Stufe
Kl. 5–10 (G8) bzw. 11 (G9) und Jahrgangsstufe 1+2
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Schriftliche Leistungsbewertung
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Kriterien zur Beurteilung
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- 4 KA pro Jahr bzw. 3 KA pro Jahr bei drei Wochenstunden; zusätzlich werden in Klasse 5–10/11 regelmäßig Tests geschrieben, die zusammen wie eine KA gewichtet werden.
- Für Klausuren in J1/J2 vgl. NGVO §6.
- Werden in J1/J2 zusätzlich Tests geschrieben, so werden diese höchstens wie eine halbe Klausur gewichtet.
- GFS (siehe Präambel).
- In den modernen Fremdsprachen wird die GFS in der Fremdsprache gehalten und muss einen mündlichen Präsentationsteil enthalten.
- In Französisch und Russisch kann die GFS im 1. und 2. Lernjahr Teile enthalten, die in der Muttersprache gehalten werden.
- In Englisch in Klasse 10 wird eine Hörverstehensklassenarbeit verpflichtend vor Abgabe der endgültigen Kurswahl für die Oberstufe durchgeführt.
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Verteilt auf die vier Klassenarbeiten eines Schuljahrs müssen alle im Bildungsplan geforderten (schriftlich überprüfbaren) Kompetenzen in einem angemessenen Umfang abgeprüft werden:
- Leseverstehen
- Hörverstehen
- Textproduktion
- Sprachmittlung
- Grammatikalische und lexikalische Kompetenz
Dabei muss in jeder KA eine Aufgabe zur Textproduktion enthalten sein, die nach folgenden Kriterien beurteilt wird:
- Sprachliche Richtigkeit
- Ausdrucksvermögen
- Differenziertheit und Vielfältigkeit des Wortschatzes
- Inhaltliche Richtigkeit und Differenziertheit
- Kreativität der Eigenleistung
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Mündliche Leistungsbewertung:
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Kriterien zur Beurteilung:
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Eindrucksnoten werden i. d. R. mit der KA und in jedem Fall auf Nachfrage der Schüler/innen/Eltern bekannt gegeben.
- Mündliche Abfrage
- Kurzreferate
- Vorlesen
- Französisch: Lesewettbewerb Kl. 6
- Im Fach Englisch in Klasse 10 wird eine Kommunikationsprüfung verpflichtend vor Abgabe der endgültigen Kurswahl für die Oberstufe durchgeführt.
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- Qualität der Mitarbeit im Unterricht
- Kommunikationsfähigkeit
- Sprachliche Richtigkeit
- Ausdrucksvermögen
- Aussprache
- Inhaltliche Relevanz
- Kreativität und Eigenständigkeit der Beiträge
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Bewertung sonstiger erbrachter Leistungen
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Kriterien zur Beurteilung
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- Gruppenarbeiten
- Projektarbeiten
- Lesetagebuch u. Ä.
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- Inhaltliche Qualität
- Ideenreichtum
- Sprachliche Richtigkeit
- Ggf. Gestaltung / Titelblatt / Inhaltsverzeichnis /
- Darstellung / Vollständigkeit
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Weitere Vereinbarungen der Fachschaften:
Notengewichtung:
Schriftliche (s) und mündliche (m) Noten werden zu gleichen Teilen gewichtet.
Eine praktische (p) Note kann bis max. 10 % eingerechnet werden, d. h.: m : 50, s : 50, oder s : 45, m : 45, p : 10.
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