zuletzt geändert am 08. Mai 2023
1. Der Schulbereich
1.1 Der engere Schulbereich (das „Schulgelände“) umfasst alle Gebäude einschließlich das „Gartenbauamt“, die beiden Höfe und den Bereich vor der Sporthalle. Der weitere Schulbereich (der „erweiterte Pausenbereich“) schließt den in Abb. 1 gekennzeichneten Teil des Parks mit ein.
Der westliche Teil des „weiteren Schulbereichs“ (Park) wird in Gefahrensituationen als Sammelstelle genutzt.

1.2 Reguläre Öffnungszeiten an Schultagen (alle Eingänge): 6.45 Uhr bis 18.15 Uhr. Die Fluchttüren im 1. Stock des Westbaus dürfen nur im Notfall benützt werden.
1.3 Das Sekretariat ist an Schultagen montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Freitags ist das Sekretariat von 7.30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet
1.4 Abstellplätze für Zweiräder: Fahrräder und Scooter etc. sind nur an folgenden Standorten mit angebrachten Fahrradständern abzustellen:
- Fahrradraum
- Stellplätze Haeberlinstraße
- Stellplätze im Bereich der Sporthalle und des Gartenbauamtes
- Stellplätze vor Tor Ostbau
Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
Autos dürfen nicht im Eingangsbereich Ost geparkt werden.
1.5 Autoparkplätze für Angehörige und Besucher/-innen des Fanny-Leicht-Gymnasiums befinden sich an der Rückseite des Parks in der Haeberlinstraße.
2. Verhalten im Schulbereich allgemein
2.1 Im Schulbereich darf niemand durch sein Verhalten sich oder andere gefährden oder belästigen. Gefährliche oder störende Spiele, z. B. Klettern an den Geländern, Herunterwerfen von Gegenständen, Schneeballwerfen, müssen unterlassen werden. Während der Unterrichtsstunden darf in den Höfen nicht gespielt werden, da sonst der Unterricht in den angrenzenden Zimmern gestört wird.
2.2 Die Schüler:innen und Lehrkräfte kleiden sich der Schulsituation entsprechend angemessen. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur außerhalb des Unterrichts gestattet. Ausnahmen sind nur aus weltanschaulichen und medizinischen Gründen möglich.
2.3 Rauchen ist auf dem engeren und weiteren Schulgelände (d.h. auch im Park) verboten.
2.4 Bei Veranstaltungen innerhalb des Fanny-Leicht-Gymnasiums, an denen Schüler:innen teilnehmen, gilt Alkoholverbot. Ausnahmen können nach Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.
2.5 Einrichtungsgegenstände, Gebäude, das Biotop und Gartenanlagen müssen pfleglich behandelt werden. Für mutwillig angerichtete Schäden muss gehaftet werden.
Geräte, Versuchsanordnungen, Chemikalien u. ä. dürfen nicht ohne Erlaubnis der Lehrkraft angefasst werden. Für mutwillig angerichtete Schäden muss gehaftet werden.
2.6 Papier und andere Abfälle gehören in den Papierkorb, Glasscherben in die Mülltonne. Fürzusätzliche Sauberkeit sorgt der „Ordnungsdienst“ der Klassen 5 bis 10.
2.7 Von der Schule entliehene Bücher und Taschenrechner u. a. müssen sorgfältig behandelt werden. Beschädigte oder verlorene Leihgaben müssen ersetzt werden.
2.8 Fundsachen wie Kleidungsstücke, Sportbeutel und Schultaschen, etc. werden in den vorgesehenen Korb im Untergeschoss im Westbau gelegt, Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck und Handys werden in den großen Pausen beim Hausmeisterbüro (Raum 219) abgegeben.
Die Erreichbarkeit der Hausmeister ist über die Handynummer 0172 7398109 gewährleistet.
2.9 Umgang mit digitalen Endgeräten
Präambel
Wir verstehen Schule als Bildungsort und Ort der Begegnung. Deswegen wollen wir ein
ungestörtes, lebendiges Miteinander und persönliche Gespräche fördern. Nach diesen
Grundsätzen haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte die folgenden Regelungen
gemeinsam erarbeitet.
Handynutzungsregelung
Die Nutzung von Handys und die vergleichbare Nutzung von Wearables (Smart Watches,
Smart Glasses, etc.) ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Handy ist in einem komplett geräuschlosen Zustand und in einer Tasche oder einem
Kleidungsstück verstaut zu verwahren. Bei Toilettengängen während des Unterrichts muss
das Handy im Unterrichtsraum verbleiben.
Ausnahmen
- Eine Handynutzung im Park ist gestattet, nicht aber in der 1. und 2. großen Pause.
- Schülerinnen und Schüler dürfen mit Einverständnis ihrer Lehrkräfte das Handy zu unterrichtlichen Zwecken benutzen.
- In dringenden Fällen ist es den Schülerinnen und Schülern aller Stufen erlaubt, ein Handy nach Absprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat zu benutzen. Für eine kurze Nutzung dürfen auch die dafür vorgesehenen Handypoints aufgesucht werden.
- Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 115 dürfen ihr Handy in den dafür vorgesehenen Räumen nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11 dürfen ohne Nachfrage nach Ende des
Unterrichts und noch vor Verlassen des Raumes auf den digitalen Stundenplan schauen. In den
Klassenstufen 5-10 informieren Lehrkräfte auf Nachfrage am Ende ihrer Stunde über
Änderungen und Räume.
Der Gebrauch von digitalen Endgeräten ist im Schulgebäude für alle Schüler:innen der
Klassenstufen 5 bis 10 grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte digitale Endgeräte und andere
Elektronik sind vor Betreten des Gebäudes auszuschalten. Auch die Benutzung von
Musikträgern und Unterhaltungselektronik ist im Schulgebäude nicht gestattet. Alle diese
Geräte samt Zubehör müssen vor Betreten des Gebäudes so verstaut werden, dass sie nicht
sichtbar sind. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das Gerät eingezogen und kann in
wiederholtem Fall nur von einem Erziehungsberechtigten im Rektorat wieder abgeholt werden.
Für die Jahrgänge J1 und J2 ist es erlaubt, mobile digitale Endgeräte (z.B. Handy, Tablet,
Smartwatch, …) im Schulhaus zu Recherchezwecken zu nutzen. Ausdrücklich untersagt ist das
Telefonieren, Ton- und Bildaufnahmen sowie das Fotografieren.
Während des Unterrichts gilt in allen Klassenstufen: Eine Nutzung von digitalen Endgeräten ist
nur nach Aufforderung durch bzw. Rücksprache mit der Lehrkraft erlaubt (Nutzung als
Unterrichtsmittel, Dokumentation, …).
Wird ein Schüler / eine Schülerin während einer Klassen- oder Prüfungsarbeit mit einem
digitalen Endgerät angetroffen, gilt dies als Täuschungsversuch, der dazu führen kann, dass die
Arbeit mit „ungenügend“ bewertet wird.
Bei Verstößen gegen die Handynutzungsregelung behält sich die Schulleitung ein
zeitweises Einbehalten des Handys und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vor.
Die Lehrkräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie sind angehalten, das Handy,
soweit möglich, nur in den für das Kollegium vorgesehenen Räumen zu verwenden.
Die Einführung der neuen Handynutzungsregelung wird von flankierenden Maßnahmen
begleitet, die das Miteinander der Schülerinnen und Schüler fördern sollen.
3. Verhalten vor, während und nach der Unterrichtszeit
3.1 Die Unterrichtszeit dauert in der Regel von 7.45 bis 13.00 Uhr und von 13.55 bis 17.15 Uhr (siehe Übersicht in der Anlage).
Stunde | Montag – Freitag |
1./2. | 7.45 – 9.15 |
20 Minuten Pause | |
3./4. | 9.35 – 11.05 |
20 Minuten Pause | |
5. | 11.25 – 12.10 |
6. | 12.15 – 13.00 |
7. | 13.05 – 13.50 |
8. | 13.55 – 14.40 |
9. | 14.45 – 15.30 |
10. | 15.35 – 16.20 |
11. | 16.25 – 17.10 |
3.2 Schüler:innen und Lehrkräfte müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Für Schüler:innen ist das gesamte Schulgebäude in der Regel ab 7.30 Uhr zugänglich, vorher ist der Aufenthalt nur in der Großen und Kleinen Pausenhalle erlaubt.
3.3 Die Klassen- und Fachräume werden vom Lehrer/von der Lehrerin zu Beginn der 1. Stunde aufgeschlossen.
3.4 Während der Unterrichtszeit, also auch in Hohlstunden, darf der Schulbereich nicht verlassen werden (dies gilt nicht für Schüler:innen der Klassenstufe 11 (J1) und 12 (J2).
Aufenthaltsräume für Schüler:innen aller Klassenstufen sind die Galerie, das Dachgeschoss der Villa und die beiden Hallen. In den Hallen, der Galerie vor 222, im Dachgeschoss der Villa und in der Cafeteria ist auch der Aufenthalt über Mittag möglich.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten der Schülerschaft im Dachgeschoss der Villa gilt: Verbot von Speisen und Getränken, Ruhe im Arbeitsraum und angemessenes Verhalten im Aufenthaltsraum, sorgsamer Umgang mit Mobiliar und Ausstattung.
3.5 Es ist nicht gestattet, während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen.
3.6 Der eingeteilte Ordnungsdienst wischt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel feucht und zieht sie ab, er räumt die Mediengeräte auf und säubert den Raum von groben Verschmutzungen. Vor den großen Pausen und in der Mittagspause schließt die Lehrkraft den Raum ab.
3.7 Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler:innen in der Regel den engeren Schulbereich. Der Ordnungsdienst ist dafür verantwortlich, dass in den Klassenzimmern die Lichter gelöscht, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgekurbelt und Putzgeräte ggf. komplettiert werden. Das Aufstuhlen erfolgt nach Plan. Die Lehrkraft verlässt das Zimmer als letzte und schließt ab.
3.8 Alarm wegen eines Brandes wird durch einen Dauerton der Schulklingel gegeben. Ertönt er, so verlassen die Schüler:innen – soweit möglich klassenweise mit ihrer Lehrkraft – das Gebäude und begeben sich zu den Sammelplätzen in den „erweiterten Pausenbereich“ (Park). Fluchtwege und Sammelplätze sind aus den aushängenden Stockwerksplänen ersichtlich. Sind die Fluchtwege nicht zugänglich, bleiben die Schüler:innen in ihren Klassenzimmern.
Andere Notsituationen werden durch eine andere Tonfolge bekannt gegeben. Die Klassen bleiben in ihren Räumen und befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
4. Pausenordnung
4.1 Während der 5-Minuten-Pausen werden die Zimmer gelüftet. Nach dem Läuten zur neuen Stunde halten sich die Schüler:innen im Zimmer auf. Trifft eine Lehrkraft nicht rechtzeitig ein, so erkundigt sich der Klassensprecher/die Klassensprecherin spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn auf dem Sekretariat.
4.2 Zu Beginn der Großen Pausen begeben sich die Schüler:innen möglichst in die Höfe und in den Park. In den Zimmern, Gängen (einschließlich Galerie vor Raum 222), Treppenhäusern usw. darf sich niemand aufhalten. Die Klassenzimmer werden von der Lehrkraft, der/die das Zimmer als letzte/r verlässt, nach Erledigung des Ordnungsdienstes abgeschlossen. Wer in den Großen Pausen das Klassenzimmer wechseln muss, legt die Mappe und Garderobe vor dem neuen Raum ab. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
4.3 Während der großen Pausen dürfen sich nur volljährige Schüler:innnen außerhalb des Schulbereichs aufhalten.
4.4 Mit dem ersten Läuten in den großen Pausen gehen die Schüler:innen zu ihrem Klassenzimmer,das vom Lehrer/von der Lehrerin zu Beginn der Stunde aufgeschlossen wird. 4.1 Satz 3 giltentsprechend.
5. Regelungen für Sportstätten
5.1 Sportstätten des FLG sind die Sporthallen A + B, Gymnastikhalle (514), Sporthalle/Sportanlage beim Schulzentrum Krehlstraße (911 – 913) und Schwimmbad Vaihingen, jeweils mit ihren Umkleideräumen und sanitären Einrichtungen. Alle Sportstätten müssen besonders pfleglich behandelt werden. Die Räume dürfen in der Regel nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin benutzt und ausschließlich mit Turnschuhen betreten werden. Sie gelten als Fachräume und sind demgemäß verschlossen zu halten. (Für einzelne Sportstätten gelten zusätzliche Sonderregelungen.) Die Bühne in der Gymnastikhalle darf während des Sportunterrichts nicht betreten werden
5.2 Sportgeräte werden in den Geräteräumen der Sport- und Gymnastikhalle verwahrt. Sie dürfen in der Regel nicht ohne Aufsicht benutzt werden und müssen jeweils sachgerecht aufgeräumt werden.
5.3 Wertsachen aller Art und Geld sollen nicht in den Sportunterricht mitgebracht werden. Werden doch Uhren oder ähnliches mitgebracht, so steht dafür ein Behälter bereit, in dem die Dinge abgelegt werden und aus dem sie nach dem Sportunterricht wieder entnommen werden können. Die Lehrkraft kann den Behälter im Sportlehrerzimmer abstellen. Die Schule haftet nicht für ihr Abhandenkommen. Auch die freiwillige Garderobenversicherung kommt nicht dafür auf.